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Tierversuch
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Ein Tierversuch oder ein Tierexperiment ist ein wissenschaftliches Experiment an oder mit lebenden Tieren (Versuchstieren). Ziele von Tierversuchen sind Erkenntnisgewinn in der Grundlagenforschung sowie die Entwicklung und Erprobung neuer medizinischer TherapiemĂśglichkeiten. Die Forschung mit Versuchstieren wird in Universitäten und Forschungseinrichtungen, Pharmaunternehmen und Dienstleistungsunternehmen durchgefĂźhrt. Die meisten Tiere werden eigens fĂźr Forschungszwecke gezĂźchtet, nur sehr wenige werden dafĂźr gefangen. Schätzungen zufolge wurden im Jahr 2005 weltweit zwischen 58 und 115 Millionen Wirbeltiere â vor allem Zuchtformen der Hausmäuse und Wanderratten, aber auch Hamster, Meerschweinchen, Kaninchen, Frettchen, Hunde und Primaten â fĂźr Tierversuche verwendet.cite-ref-1[1] 2017 belief sich die Schätzung auf 50â100 Millionen Wirbeltiere weltweit.cite-ref-2[2] Viele Versuchstiere sterben während der Experimente oder werden anschlieĂend getĂśtet. Die Aussagekraft (Relevanz fĂźr den Menschen) und ethische Vertretbarkeit von Tierversuchen sind umstritten.cite-ref-3[3]cite-ref-4[4]
Contents
⢠Geschichte
⢠Europa
⢠Deutschland
⢠Ăsterreich
⢠Kosmetika
⢠Andere Bereiche
⢠Deutschland
⢠Ăsterreich
⢠Schweiz
⢠Europa
⢠Ăberschusstiere
⢠Erkenntnisgewinn
⢠Ăbertragbarkeit
⢠Aussagekraft
⢠Erkenntnisgewinn
⢠Ăbertragbarkeit
⢠Alternativen
⢠Literatur
⢠Weblinks
⢠Einzelnachweise
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Geschichte
Die ersten Ăźberlieferten Berichte von Tierversuchen stammen aus dem 5. Jahrhundert v. Chr. im antiken Griechenland. Zu den griechischen Forschern, die in der Antike Untersuchungen an Tieren vornahmen gehĂśren etwa Alkmaion, Empedokles und Diogenes von Apollonia.cite-ref-5[5] In der hippokratischen Schrift Ăber das Herz werden um 300 v. Chr. Untersuchungen an lebenden Tieren zur Erforschung des Herzens und des Schluckvorgangs erwähnt.cite-ref-6[6] Am Anfang der Neuzeit sezierte Andreas Vesalius Leichen und Kadaver, um anatomische Einsichten zu erhalten.cite-ref-7[7] RenĂŠ Descartes sezierte um 1633 auch lebende Tiere, etwa um die Blutzirkulation zu beobachten. Dabei vertrat er die zu dieser Zeit neuartige These, dass Tiere keinen Schmerz empfinden wĂźrden.cite-ref-8[8]
Der lateinische Begriff Vivisektion war lange Zeit fßr alle Arten des Tierversuchs international gebräuchlich:
⢠âVivisektion: Das Wort bezeichnet jede Art von Tierversuch, ob die Tiere nun seziert werden oder nicht.â (Encyclopaedia Americana)cite-ref-wahl21-9-0[9]
⢠âVivisection: Im Allgemeinen jede Art von Tierversuchen, besonders, wenn sie dem Subjekt Schmerzen bereitet.â (Merriam-Websterâs Collegiate Dictionary)cite-ref-wahl21-9-1[9]
Als âMeister des Tierversuchsâ galt im 19. Jahrhundert der Anatom und Physiologe Georg Meissner, der unter anderem Robert Koch einen behutsamen Umgang mit Versuchstieren lehrte.cite-ref-11[11]
Ende des 20. Jahrhunderts hatte sich im deutschen Sprachraum der Begriff Tierversuch als grundlegende Bezeichnung fĂźr den experimentellen Einsatz von lebenden Tieren in Pharmakologie, Physiologie und anderen Disziplinen durchgesetzt.cite-ref-12[12]
Definition und rechtliche Grundlagen
Europa
Die Gesetzgebung innerhalb der Europäischen Union beruht auf der Richtlinie 86/609/EWG aus dem Jahr 1986. Diese soll dem 1959 von dem Zoologen William Russel und dem Mikrobiologen Rex Burch erwähnten â3-R-Prinzipâ (Reduction, Refinement, Replacement) zum Durchbruch verhelfen.
⢠Reduction steht fßr das Ziel der Reduzierung der fßr die Versuche benÜtigten Tiere.
⢠Refinement meint die Verbesserung im Sinne einer Verminderung von Schmerz und Stress fßr die Tiere und
⢠Replacement meint den Ersatz von Tieren so oft wie mĂśglich durch In-vitro-Tests oder In-silico-Tests (wĂśrtlich âin Siliziumâ), also Computermodelle.cite-ref-db35-13-0[13]
Die Richtlinie 86/609 wurde am 22. September 2010 durch die Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates abgelÜst. Grundlage dieser Richtlinie ist Artikel 13cite-ref-14[14] des Vertrags ßber die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Diese Richtlinie erweitert Richtlinie 86/609 insbesondere um weitere Aspekte zur Zucht und zum Schutz der Versuchstiere.
Deutschland
Kontroverse um Tierversuche im Deutschen Kaiserreich bis hin zum Reichstierschutzgesetz 1933
Ein wichtiges Anliegen fĂźr die frĂźhe Tierschutzbewegung im deutschen Kaiserreich war neben der Anlage von Tierheimen insbesondere auch ein Verbot der Vivisektion. Prominente Vorreiter wie Richard Wagner forderten neben der Abschaffung von Tierversuchen, die fĂźr Wagner und viele seiner Anhänger zusammen mit dem rituellen Schächten âdas BĂśse und das JĂźdischeâcite-ref-15[15] in Reinstform symbolisierten, auch eine Abkehr vom Fleischverzehr. Bis auf den âGossler-ErlaĂâ 1885 in PreuĂen, der die vorhandenen Bestimmungen moderat verschärfte, wurden Initiativen zum Tierschutz regelrecht ignoriert. Tierschutzanliegen fanden Zuspruch bei Antisemiten und Deutschnationalen wie auch bei Lebensreformern, die eine Abkehr von der modernen, âjĂźdischenâ Wissenschaft hin zu einer deutschen Volks- und Naturmedizin forderten. Von 1871 bis 1933 wuchsen die Tierschutzorganisationen von etlichen Dutzend auf Ăźber 700 verschiedene Vereine und Organisationen an.
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Hauptartikel
:
Tierschutz im Nationalsozialismus
Dieses Anliegen wurde vom NS-Regime aufgenommen und sofort nach 1933 mit groĂem propagandistischem Aufwand in die Tat umgesetzt.cite-ref-schweiger-16-0[16]cite-ref-heise-j-tte-spiegel-17-0[17] FĂźr die Nationalsozialisten war der Tierschutz damit ein willkommenes populäres Thema â auch weil Pelzhändler wie praktische und akademische Mediziner und Biologen vielfach Juden waren und mit Tierschutzargumentationen nicht nur deren berufliche Existenz in Frage zu stellen, sondern Ăźber das Verbot des religiĂśs bedingten Schächtens hinaus auch ihr kulturelles Leben unter Druck zu setzen war. Nach der MachtĂźbernahme 1933 wurde bereits ab dem 1. April 1933 mit Hochdruck und unter intensiver Mitarbeit der Tierschutzverbände an einem pathozentrischen Tierschutzgesetz gearbeitet. Am 16. August 1933, Ăźber drei Monate vor Erlass des Reichstierschutzgesetzes, hatte Hermann GĂśring in seiner Funktion als preuĂischer Ministerpräsident die âVivisektion an Tieren aller Art fĂźr das gesamte preuĂische Staatsgebietâ per Erlass als verboten erklärt. Die gleichzeitige Androhung von KZ-Lagerhaft fĂźr Tierexperimentatoren im Rahmen einer Radioansprache war eine der ersten Ăśffentlichen Erwähnungen der Konzentrationslager und stellte Tiertester mit hochrangigen politischen Gegnern des Regimes auf eine Stufe.cite-ref-heise-j-tte-spiegel-17-1[17] Es blieb allerdings nicht bei einem kompletten Verbot der Tierversuche, es wurden aber signifikante Restriktionen und ein externes Genehmigungsverfahren eingefĂźhrt. Die Tierschutzverbände wurden bei den Genehmigungsverfahren nicht beteiligt und nach 1933 gleichgeschaltet.
Der nationalsozialistische Tierschutzgedanke gewährte ausgewählten Tieren als Bestandteil einer arisch-naturverbundenen Volksgemeinschaft Schutz, welcher Opfern von Menschenversuchen mit oft tĂśdlichem Ausgang nicht zugesprochen wurde. DarĂźber hinaus wurden fĂźr sogenannte âkriegswichtigeâ Projekte und im Dienste der âVolksgesundheitâ Tierversuche als durchaus legitim angesehen und auch bedenkenlos durchgefĂźhrt, beispielsweise bei Sterilisationsexperimenten und Versuchen fĂźr die Luftfahrttechnik.
Rechtliche Situation
Der Tierschutz ist seit dem 1. August 2002 als Staatsziel im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert.cite-ref-18[18] Die rechtliche Basis des deutschen Tierschutzrechts bildet die EU-Richtlinie 2010/63/EU. Die gesetzlichen Bestimmungen zu Tierversuchen sind in Deutschland im deutschen Tierschutzgesetz (TSchG), in den §§ 7â10, sowie in der Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVerV) und der Versuchstiermeldeverordnung enthalten.cite-ref-3-19-0[19]cite-ref-4-20-0[20]cite-ref-5-21-0[21] Nach § 1 des deutschen Tierschutzgesetzes werden Tiere als âMitgeschĂśpfeâ anerkannt und das ZufĂźgen von Schmerzen, Leiden oder Schäden ohne vernĂźnftigen Grund ist verboten.
Gesetzliche Definition eines Tierversuchs
Ein Tierversuch ist im Tierschutzgesetz definiert als ein Eingriff oder eine Behandlung zu Versuchszwecken an lebenden Tieren, wenn diese mit Schmerzen, Leiden oder Schäden fĂźr die Tiere oder deren Nachkommen verbunden sein kĂśnnen (§ 7 Absatz 2 TSchG). Die Veränderung des Erbguts von Tieren fällt unter diese Definition, âwenn sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden fĂźr die erbgutveränderten Tiere oder deren Trägertiere verbunden sein kĂśnnenâ (§ 7 Absatz 2 Punkt 3 TSchG).cite-ref-3-19-1[19] Ebenfalls als Tierversuch gelten Eingriffe oder Behandlungen zur Herstellung von Stoffen oder zu Aus-, Fort- und Weiterbildungszwecken. Nicht als Tierversuch im rechtlichen Sinne gilt die TĂśtung eines Tieres zum Zwecke der Organ- oder Gewebeentnahme, um diese zu wissenschaftlichen Zwecken zu verwenden, was durch § 4 Absatz 3 Tierschutzgesetz geregelt ist. Sowohl fĂźr Tierversuche, als auch fĂźr Tiere, deren Gewebe oder Organe zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet werden, gilt es gemäà Tierschutzgesetz die Zahl der verwendeten Tiere und die den Tieren zuzufĂźgenden Schmerzen, Leiden und Schäden auf ein unerlässliches MaĂ zu beschränken.
Genehmigungspflicht
Tierversuche an Wirbeltieren oder KopffĂźĂern unterliegen gemäà § 8 Tierschutzgesetz einer Genehmigungspflicht. Bestimmte Tierversuche, die auf Grundlage gesetzlicher Vorschriften oder richterlicher Anordnung erfolgen, die zur Erkennung von Krankheiten oder Leiden bei Menschen oder Tieren oder zur PrĂźfung von unter anderem Seren, Impfstoffen oder ChargenprĂźfungen dienen, kĂśnnen in einem vereinfachten Genehmigungsverfahren zugelassen werden (§ 8a TSchG). Vor der Gesetzesnovelle zum Tierschutzgesetz im Jahr 2021 unterlagen diese Tierversuche lediglich einer Anzeigepflicht.cite-ref-22[22] Die TĂśtung von Tieren ausschlieĂlich zur Organ- oder Gewebeentnahme zu wissenschaftlichen Zwecken ist nicht genehmigungs- oder anzeigepflichtig.
Die Entscheidung Ăźber die Genehmigung von Tierversuchsanträgen obliegt der zuständigen BehĂśrde, häufig dem entsprechenden Regierungspräsidium oder den Landesgesundheitsämtern. Sie werden von einer Tierversuchskommission beraten (§ 15 TSchG), welche jedoch keine Entscheidungsbefugnis besitzt. Tierversuchskommissionen sind sowohl mehrheitlich mit fachkundigen Veterinären, Ărzten und Naturwissenschaftlern als auch zu mindestens einem Drittel aus Vorschlagslisten von Tierschutzorganisationen zu besetzen (§ 42 TierSchVerV).cite-ref-4-20-1[20]
Voraussetzungen fĂźr eine Genehmigung
Im Tierschutzgesetz wird detailliert geregelt, welche Unterlagen dem Tierversuchsantrag beizufĂźgen sind. Neben der Angabe der Tierart und der geplanten Zahl der Tiere mĂźssen weitere Angaben rund um den geplanten Tierversuch gemacht werden.
⢠Forschungszweck: Gemäà § 7a TSchG sind Tierversuche nur zulässig, wenn sie der Vorbeugung, Erkennung oder Behandlung von Krankheiten bei Menschen oder Tieren, der Erkennung von Umweltgefährdungen, der Sicherheitsßberprßfung von Stoffen oder Produkten oder der Grundlagenforschung, sowie der Aus-, Fort- und Weiterbildung dienen sollen.cite-ref-3-19-2[19] Eine systematische Evaluation der Zielerreichung durchgefßhrter Tierversuche ist nicht vorgesehen.
⢠Unerlässlichkeit: Antragstellende mßssen nachweisen, dass der geplante Tierversuch unerlässlich ist und das angestrebte wissenschaftliche Ziel nicht ohne die Verwendung lebender Tiere erreicht werden kann (§ 7a Absatz 2 Punkt 2 TSchG).cite-ref-3-19-3[19]
⢠Kosten-Nutzen-Analyse: Es ist darzulegen, dass der erwartete wissenschaftliche Nutzen eines Tierversuchs die zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Schäden fĂźr die Tiere Ăźberwiegt: âVersuche an Wirbeltieren oder KopffĂźĂern dĂźrfen nur durchgefĂźhrt werden, wenn die zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Schäden der Tiere im Hinblick auf den Versuchszweck ethisch vertretbar sindâ (§ 7a Absatz 2 Punkt 3 TSchG).cite-ref-3-19-4[19]
⢠Schweregrad: Tierversuche werden gemäà EU-Richtlinie 2010/63/EU nach dem voraussichtlichen AusmaĂ der Schmerzen, Leiden, Ăngste oder dauerhaften Schäden fĂźr die Tiere in vier Schweregrade eingeteilt.cite-ref-6-23-0[23] Die EU-Richtlinie sieht vier Kategorien der Schweregrade vor â âkeine Wiederherstellung der Lebensfunktionâ, âgeringâ, âmittelâ oder âschwerâ. Die Richtlinie fĂźhrt fĂźr jede Kategorie eine Beschreibung und Beispiele an. Die Antragsteller mĂźssen im Tierversuchsantrag wissenschaftlich begrĂźnden, in welchen Schweregrad der Versuch einzustufen ist. Grundsätzlich sieht die EU-Richtlinie vor, dass EU-Mitgliedstaaten ein Verfahren nicht durchfĂźhren, wenn es starke Schmerzen, schwere Leiden oder schwere Ăngste verursacht, die voraussichtlich lang anhalten und nicht gelindert werden kĂśnnen. Eine Schutzklausel in Artikel 55 Absatz 3 der Richtlinie erlaubt es einem Mitgliedstaat dieses Verbot zu umgehen, wenn der Mitgliedstaat die DurchfĂźhrung eines Verfahrens fĂźr erforderlich hält.cite-ref-6-23-1[23]
⢠Herkunft der Tiere: Grundsätzlich ist es untersagt, Tiere, die der Natur entnommen wurden, in Tierversuchen zu verwenden.cite-ref-6-23-2[23] Die zuständige BehĂśrde kann jedoch Ausnahmen genehmigen, wenn der Versuchszweck nicht mit anderen Tieren erreicht werden kann (Artikel 9 2010/63/EU und § 20 Absatz 1 TierSchVerV). FĂźr die Verwendung nichtmenschlicher Primaten sieht die Richtlinie 2010/63/EU vor, dass nach einer Ăbergangsfrist ausschlieĂlich Tiere fĂźr den Einsatz in wissenschaftlichen Verfahren verwendet werden, die Nachkommen eines Tieres sind, das in Gefangenschaft gezĂźchtet wurde, oder die aus sich selbst erhaltenden Kolonien bezogen werden (Erwägungsgrund 19 2010/63/EU).cite-ref-6-23-3[23] Seit November 2022 verbietet die EU ihren Mitgliedstaaten die Verwendung von Wildfängen oder deren direkten Nachkommen in Tierversuchen.cite-ref-7-24-0[24]cite-ref-8-25-0[25] Dennoch gibt es Berichte Ăźber illegale Wildfänge und gefälschte Dokumente von Langschwanzmakaken, um die Tiere zu wissenschaftlichen Zwecken zu exportieren und zu verkaufen.cite-ref-26[26]cite-ref-27[27]
⢠Anforderungen an TierversuchsdurchfĂźhrende und Tierversuchseinrichtungen: Nach dem Tierschutzgesetz dĂźrfen nur Personen mit entsprechender Qualifikation Versuche an Tieren durchfĂźhren. AuĂerdem sind Nachweise Ăźber eine geeignete personelle, räumliche und organisatorische Ausstattung vorzulegen. Dazu zählen unter anderem Tierschutzbeauftragte, deren Aufgaben in § 10 Tierschutzgesetz geregelt sind. Die Tierschutz-Versuchstierverordnung konkretisiert die Anforderungen an Tierschutzbeauftragte, die fĂźr die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorgaben und die Beratung der mit Tieren arbeitenden Personen zuständig sind (§ 5 TierSchVerV).cite-ref-4-20-2[20]
⢠Weitere Details zu Tierversuchsanträgen und Genehmigungsverfahren sind in der Tierschutz-Versuchstierverordnung festgelegt.cite-ref-4-20-3[20]
Berichterstattung
Gemäà § 16c Tierschutzgesetz sind alle Personen, Einrichtungen und Betriebe, die Tierversuche an Wirbeltieren oder KopffĂźĂern durchfĂźhren oder diese zu wissenschaftlichen Zwecken tĂśten oder zĂźchten, zur regelmäĂigen Meldung von Daten verpflichtet, darunter Tierart und Anzahl. Die Versuchstiermeldeverordnung regelt die Details dieser Meldepflicht.cite-ref-5-21-1[21] Bis zum Berichtsjahr 2019 erfasste und verĂśffentlichte das Bundesministerium fĂźr Ernährung und Landwirtschaft jährlich die deutschen Tierversuchszahlen, seit dem Berichtsjahr 2020 Ăźbernimmt diese Aufgabe das Deutsche Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R) des Bundesinstituts fĂźr Risikobewertung.
Vorschriften zur Schmerzlinderung
Die Tierschutz-Versuchstierverordnung schreibt vor, dass potentiell schmerzhafte Tierversuche (z. B. Operationen, Gewebstransplantationen) grundsätzlich unter Narkose oder lokaler Betäubung erfolgen mßssen (§ 17 Absatz 2 TierSchVerV).cite-ref-4-20-4[20] Ausnahmen sieht das Gesetz nur vor, wenn entweder die Narkose fßr das Tier belastender wäre als der Eingriff selbst oder es dem Versuchszweck entgegenstehen wßrde.
Versuche an nichtmenschlichen Primaten
Die EU-Richtlinie 2010/63/EU untersagt die Verwendung nichtmenschlicher Primaten in wissenschaftlichen Verfahren, mit einigen Ausnahmen (Artikel 8 2010/63/EU). Hierzu zählen Tierversuche, wenn sie âin Hinblick auf die VerhĂźtung, Vorbeugung, Diagnose oder Behandlung von klinischen Zuständen beim Menschen durchgefĂźhrt [werden], die zur Entkräftung fĂźhren oder potentiell lebensbedrohlich sindâ (Artikel 8 Absatz 1 2010/63/EU), sowie Tierversuche fĂźr Grundlagenforschung oder Forschung zur Erhaltung der Arten. AuĂerdem sieht die Richtlinie vor, dass alle Versuche an Primaten einer rĂźckblickenden Bewertung durch die zuständige BehĂśrde unterzogen werden mĂźssen (Artikel 39 Absatz 2 2010/63/EU). Diese EU-Vorgabe wird unter § 35 Absatz 1 TierSchVerV in nationales Recht umgesetzt. Seit November 2022 untersagt die EU den Einsatz wildgefangener nichtmenschlicher Primaten und ihrer direkten Nachkommen in Tierversuchen.cite-ref-7-24-1[24]cite-ref-8-25-1[25]
Kritik an den nationalen gesetzlichen Regelungen
Vertragsverletzungsverfahren
Die EU-Kommission leitete im Jahr 2018 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland mit der Fallnummer INFR(2018)2207 ein. Anlass waren Defizite in der nationalen Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie 2010/63/EU in deutsches Recht.cite-ref-28[28]cite-ref-29[29] Hinweise auf diese Mängel wurden unter anderem von der Deutschen Juristischen Gesellschaft fßr Tierschutzrecht und dem Deutschen Tierschutzbund an die EU-Kommission herangetragen.cite-ref-30[30] Die EU-Kommission identifizierte unter anderem Defizite in den Bereichen behÜrdlicher Kontrollen, der Sachkunde des Personals und der Anwesenheit von Tierärzten.cite-ref-31[31] Juristische Gutachter stellten mehr als 30 teilweise erhebliche Abweichungen von den Vorgaben der EU-Richtlinie fest, die sich nachteilig auf den Schutz der Tiere auswirken.cite-ref-10-32-0[32] Die schwerwiegendsten Fehler betrafen unter anderem das Genehmigungsverfahren fßr Tierversuchsvorhaben.cite-ref-10-32-1[32] Die Richtlinie schreibt vor, dass jeder Tierversuch einer umfassenden Projektbewertung unterzogen werden muss. In Deutschland war es bis dahin jedoch mÜglich, bestimmte Tierversuche lediglich bei der zuständigen BehÜrde anzuzeigen, sodass diese ohne explizite Genehmigung durch die BehÜrde durchgefßhrt werden konnten. Blieb eine Reaktion der BehÜrde auf die Anzeige eines Tierversuchs aus, durfte der Versuch durchgefßhrt werden. Das im Zuge der Anpassung des Tierschutzgesetzes eingefßhrte vereinfachte Genehmigungsverfahren wird von Tierschutzorganisationen weiterhin als unzureichend kritisiert, da es nicht den EU-Anforderungen an eine Prßfung auf Unerlässlichkeit und ethische Vertretbarkeit jedes einzelnen Tierversuchs entspreche.cite-ref-10-32-2[32]
Weitere Kritik
Im Jahr 2018 adressierte die Ständige Senatskommission fßr tierexperimentelle Forschung der Deutschen Forschungsgemeinschaft Probleme in der Praxis der Genehmigungsverfahren fßr Tierversuche seit der Novellierung des Tierschutzgesetzes 2013.cite-ref-33[33] Diese behinderten das Ziel der FÜrderung einheitlicher Tierschutzstandards und hätten negative Folgen fßr die biomedizinische Forschung in Deutschland. Basis der Stellungnahme sind eine bundesweite Umfrage und mehrere Gesprächsrunden mit Experten.cite-ref-34[34]
Tierschutzorganisationen, darunter Ărzte gegen Tierversuche und die Deutsche Juristische Gesellschaft fĂźr Tierschutz, kritisieren, dass trotz der Beendigung des Vertragsverletzungsverfahrens der EU gegen Deutschland und den damit verbundenen Anpassungen des deutschen Tierschutzgesetzes, die Genehmigungspraxis fĂźr Tierversuchsvorhaben die Vorgaben der EU-Richtlinie weiterhin nicht ausreichend umsetze.cite-ref-10-32-3[32] Das eingefĂźhrte vereinfachte Genehmigungsverfahren, das die Anzeigepflicht fĂźr bestimmte Tierversuchsvorhaben ersetzt, erfĂźlle die Vorgabe zur PrĂźfung auf Unerlässlichkeit und ethische Vertretbarkeit jedes einzelnen Tierversuchsvorhabens nicht.
Tierschutzorganisationen kritisieren zudem, dass Deutschland von der in Artikel 55 Absatz 3 der EU-Richtlinie 2010/63/EU enthaltenen Schutzklausel Gebrauch macht, die es den EU-Mitgliedstaaten erlaubt, schwerbelastende Tierversuche zu genehmigen.cite-ref-35[35] Die Richtlinie spricht sich fĂźr eine Obergrenze fĂźr Schmerzen, Leiden und Ăngste aus, die Tieren in wissenschaftlichen Verfahren zugefĂźgt werden dĂźrfen, und fĂźr ein Verbot von schwer belastenden Verfahren, âdie voraussichtlich länger andauernde und nicht zu lindernde starke Schmerzen, schwere Leiden oder Ăngste auslĂśsenâ (Erwägungsgrund 23 2010/63/EU und Artikel 15 Absatz 2 210/63/EU).cite-ref-6-23-4[23] Dennoch stellt die EU-Richtlinie ihren Mitgliedsstaaten mittels einer Schutzklausel die Genehmigung solcher schwer-belastenden Tierversuche frei (Artikel 55 Absatz 3 2010/63/EU).
Datenbanken fĂźr Tierversuchsvorhaben in Deutschland
Welche Tierversuchsvorhaben von den zuständigen LandesbehÜrden genehmigt werden, kann in der Datenbank AnimalTestInfo recherchiert werden.cite-ref-36[36] Die Datenbank AnimalTestInfo fßr Tierversuchsvorhaben in Deutschland enthält allgemein verständliche Projektzusammenfassungen der Tierversuchsvorhaben, deren Durchfßhrung von wissenschaftlichen Forschungsinstituten der Universitäten, der Industrie und des Bundes beantragt und von den zuständigen BehÜrden der Bundesländer genehmigt wurden. Die Antragsteller sind fßr den Inhalt der verÜffentlichten Projektzusammenfassungen verantwortlich. Die Datenbank ist beim Bundesinstitut fßr Risikobewertung (BfR) angesiedelt. Der Gesetzgeber hat dem BfR den gesetzlichen Auftrag erteilt, die Projektzusammenfassungen von genehmigten Tierversuchsvorhaben in Deutschland anonym zu verÜffentlichen (§ 41 Absatz 1 Satz 1 TierSchVersV).
Am BfR ist auch das Deutsche Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R) angesiedelt. Das Zentrum koordiniert bundesweit alle Aktivitäten mit den Zielen, Tierversuche auf ein unerlässliches MaĂ zu beschränken und fĂźr Versuchstiere den bestmĂśglichen Schutz zu gewährleisten. DarĂźber hinaus sollen durch die Arbeit des Zentrums national und international Forschungsaktivitäten angeregt und der wissenschaftliche Dialog gefĂśrdert werden.cite-ref-37[37] Integraler Bestandteil des Bf3R ist die ZEBET â die âZentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuchâ. Die ZEBET ist einer von fĂźnf Kompetenzbereichen des Bf3R. Sie wurde 1989 mit dem Ziel gegrĂźndet, den Einsatz von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken auf das unerlässliche MaĂ zu beschränken und Alternativen zum Tierversuch zu entwickeln. Die ZEBET erforscht, entwickelt und validiert im eigenen Labor Alternativmethoden nach dem 3RPrinzip. Das Bf3R fĂźhrt auch das Animal Study Registry, ein Online-Register, in dem Forscher freiwillig ihre Forschungsvorhaben, die Tierversuche beinhalten, registrieren kĂśnnen. Die Angaben in diesem Register sind nicht anonym und werden spätestens fĂźnf Jahre nach Eintragung Ăśffentlich.
Ăsterreich
In Ăsterreich gilt das Gesetz Ăźber Versuche an lebenden Tieren (Tierversuchsgesetz).cite-ref-38[38] Der Eingriff muss vorher von den zuständigen BehĂśrden genehmigt werden. Der Tierversuchsleiter bekommt fĂźr diesen einen Tierversuch auch eine Genehmigung der BehĂśrden. Das Ăśsterreichische Tierversuchsgesetz sieht eine Kontrollkommission vor, die jährlich jedes Tierversuchslabor unangemeldet kontrollieren kann. Ein âNicht-Bestehenâ dieser Kontrolle oder ein VerstoĂ gegen die Gesetzeslage wird mit sofortigem AuĂerkraftsetzen der Genehmigung und mit einem Strafverfahren geahndet. Tierversuche fĂźr Kosmetika sowie Tierversuche an Menschenaffen sind gesetzlich verboten. Des Weiteren werden jährlich staatliche FĂśrderungen und Staatspreise fĂźr Entwicklungen von Alternativen zum Tierversuch ausgeschrieben, gefĂśrdert und finanziert.
Herkunft der Tiere
FĂźr Tierversuche werden Ăźberwiegend Tiere verwendet, die speziell zu wissenschaftlichen Zwecken gezĂźchtet wurden.cite-ref-9-39-0[39]
Die Verwendung solcher zu wissenschaftlichen Zwecken gezĂźchteten Tiere ist sowohl im europäischen als auch im deutschen Recht verankert. Die EU-Richtlinie 2010/63/EU Ăźber den Schutz der zu wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tiere schreibt in Artikel 10 vor, dass Tiere aus anerkannten Zuchtbetrieben verwendet werden sollen.cite-ref-6-23-5[23] Dies wird damit begrĂźndet, dass VersuchsdurchfĂźhrende dadurch Ăźber umfassende Kenntnisse zu den genetischen, biologischen und verhaltensbezogenen Eigenschaften der Tiere verfĂźgencite-ref-6-23-6[23] â beispielsweise ihre durchschnittliche Lebensdauer, genetische Dispositionen oder die Häufigkeit bestimmter Erkrankungen innerhalb der Population â und damit, dass die Variabilität innerhalb der Versuchspopulation verringert wird (Erwägungsgrund 20 2010/63/EU). Letzteres soll zur Minimierung der Anzahl von Verfahren und verwendeten Tiere beitragen. Entsprechend regeln auch §§ 19 und 20 der deutschen Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVerV) die bevorzugte Verwendung von gezĂźchteten Tieren und fĂźhren die Bedingungen auf, unter denen Ausnahmen zulässig sind.cite-ref-4-20-5[20]
Die Standardisierung der Tiere gilt zwar als Voraussetzung fßr vergleichbare Versuchsergebnisse. Gleichzeitig steht sie in der Kritik, zur eingeschränkten Reproduzierbarkeit von Forschungsergebnissen beizutragen, da Ergebnisse unter stark standardisierten Bedingungen spezifischer fßr die jeweilige Studie sind.cite-ref-40[40]cite-ref-41[41]
Die Verwendung wildlebender Tiere fßr Tierversuche ist nach deutschem und europäischem Recht nur in begrßndeten Ausnahmefällen erlaubt. Tiere aus der freien Wildbahn sollen laut Artikel 10 Absatz 3 der Richtlinie 2010/63/EU nur dann verwendet werden, wenn der wissenschaftliche Zweck nicht durch den Einsatz gezßchteter Tiere erreicht werden kann.cite-ref-6-23-7[23]
Ungeachtet dieser gesetzlichen Vorgaben gibt es Berichte Ăźber UnregelmäĂigkeiten im internationalen Handel mit nicht-menschlichen Primaten, insbesondere bei Langschwanzmakaken (Macaca fascicularis), die häufig in der biomedizinischen Forschung eingesetzt werden. In diesem Zusammenhang gab es Berichte Ăźber illegale Wildfänge und Fälschung von Papieren, um Tiere aus der Wildnis unter anderem fĂźr wissenschaftliche Zwecke exportieren zu kĂśnnen.cite-ref-42[42]cite-ref-43[43]
Anwendungsbereiche
Tierversuche lassen sich unter anderem anhand ihrer Verwendungszwecke, wie sie in der deutschen Tierversuchsstatistik verwendet werden, einteilen. Diese Verwendungszwecke definieren, welchem konkreten Ziel ein Tierversuch dient. Hierzu zählen:cite-ref-9-39-1[39]
⢠Grundlagenforschung
⢠Translationale und angewandte Forschung
⢠Verwendung zu regulatorischen Zwecken
⢠Verwendung zu regulatorischen Zwecken und Routineproduktion
⢠Schutz der natßrlichen Umwelt im Interesse der Gesundheit oder des Wohlbefindens von Menschen und Tieren
⢠Erhaltung der Art
⢠Hochschulausbildung
⢠Schulung zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten
⢠Forensische Untersuchungen
⢠Erhaltung von Kolonien etablierter genetisch veränderter Tiere, die nicht in anderen Verfahren verwendet werden
Grundlagenforschung
Im Berichtsjahr 2023 wurden 58,5 % der in Deutschland verwendeten Tiere fßr die Grundlagenforschung eingesetzt.cite-ref-9-39-2[39] Zur Grundlagenforschung zählt auch die Verhaltensforschung.
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Hauptartikel
:
Experimente in der Verhaltensbiologie
Mit 64,3 % wurden 2018 in der Schweiz die meisten Tierversuche im Bereich der medizinischen Grundlagenforschung durchgefĂźhrt.cite-ref-44[44]
Translationale und angewandte Forschung
Die translationale und angewandte Forschung umfasst die Erforschung von Erkrankungen beim Menschen und bei Tieren sowie die Entwicklung neuer Arzneimittel und therapeutischer Verfahren. In Deutschland wurden im Jahr 2023 14,3 % der in Tierversuchen eingesetzten Tiere dieser Kategorie zugeordnet.cite-ref-9-39-3[39] Diese Kategorie wurde erstmals im Berichtsjahr 2014 in Deutschland eingefĂźhrt. Zuvor wurden vergleichbare Verwendungszwecke unter Bezeichnungen wie âErforschung und Entwicklung von Produkten und Geräten fĂźr die Human-, Zahn- und Veterinärmedizinâ erfasst. Im Jahr 2013 beispielsweise entfielen in Deutschland 14,6 % der Tiere auf diese damalige Kategorie.cite-ref-45[45] Im Jahr 2005 wurden in Deutschland 21 % der bei Tierversuchen verwendeten Tiere zur Erforschung und Entwicklung von Produkten und Geräten fĂźr die Human-, Zahn- und Veterinärmedizin eingesetzt.cite-ref-bmelv-46-0[46]
Da viele Erkrankungen des Menschen bei Tieren nicht spontan oder natßrlicherweise vorkommen, werden durch verschiedene Verfahren im Tier Symptome herbeigefßhrt, die menschlichen Krankheiten ähneln sollen (siehe hierzu auch: Modellorganismus). Die weitaus meisten Tiere, die fßr translationale und angewandte Forschung eingesetzt werden, sind Mäuse, gefolgt von Ratten (2023: 84,9 % Mäuse, 4,8 % Ratten).cite-ref-9-39-4[39]
Nicht in diese Kategorie fallen Tierversuche, die zu regulatorischen SicherheitsĂźberprĂźfungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten durchgefĂźhrt werden. Diese Versuche werden gesondert unter der Kategorie âVerwendung zu regulatorischen Zwecken und Routineproduktionâ erfasst.cite-ref-9-39-5[39]
Laut Angaben des Verbandes forschender Arzneimittelhersteller (VFA) entfallen 86 % der im pharmazeutischen Bereich durchgefĂźhrten Tierversuche auf die ĂberprĂźfung von Arzneimitteln auf ihre Unbedenklichkeit, Qualität und Wirksamkeit (Pharmaforschung).cite-ref-47[47]
Verwendung zu regulatorischen Zwecken und Routineproduktion
Im Berichtsjahr 2023 wurden 16,9 % der in Deutschland verwendeten Tiere in Tierversuchen fßr regulatorische Zwecke oder fßr Routineproduktionen eingesetzt.cite-ref-9-39-6[39] Hierzu zählen unter anderem gesetzliche Toxizitätsprßfungen und Wirksamkeitstests neuer potenzieller Arzneimittel sowie Chemikalien. Darßber hinaus fallen unter diese Kategorie auch Chargentestungen, bei denen neue Chargen bereits zugelassener Produkte auf ihre Qualität und Sicherheit hin ßberprßft werden.
Vor dem Berichtsjahr 2014 wurden diese Tierversuche unter der Bezeichnung âHerstellung und Qualitätskontrolleâ gefĂźhrt. Im Jahr 2005 entfielen knapp 14 % der in Tierversuchen verwendeten Tiere auf den Bereich der Produktherstellung und Qualitätskontrolle.cite-ref-bmelv-46-1[46]
Die rechtliche Grundlage fĂźr Tierversuche im Rahmen chemikalienrechtlicher ToxizitätsprĂźfungen bildet die EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (âREACHâ), welche die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe in der EU regelt.cite-ref-48[48] Dort finden sich Standardanforderungen und Vorgaben zu Tierversuchsdaten fĂźr die Zulassung von Stoffen, die in Mengen von mindestens einer Tonne, zehn Tonnen, 100 Tonnen oder 1000 Tonnen jährlich in die EU importiert oder dort hergestellt werden.
Wikipedia:WikiProjekt Ereignisse/Vergangenheit/2010
Mit dem Inkrafttreten der EU-Chemikalien-Richtlinie REACH-Verordnung am 1. Juli 2007 wurde ein erheblicher Anstieg der Tierversuche im toxikologischen Bereich erwartet. 30.000 Chemikalien, die vor 1981 auf den Markt gekommen sind, sollen hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit fĂźr Mensch und Umwelt zu groĂen Teilen in Tierversuchen getestet werden.
Studium und Ausbildung
In Deutschland wurden im Jahr 2023 rund 0,6 % der Versuchstiere fĂźr die Hochschulausbildung und 2,6 % im Rahmen von Schulungen zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Verbesserung beruflicher Fähigkeiten verwendet.cite-ref-9-39-7[39] AuĂerdem werden Tiere zu Studiums- und Ausbildungszwecken getĂśtet, ausschlieĂlich um deren Organe oder Gewebe zu verwenden.cite-ref-11-49-0[49] Diese Praxis wird rechtlich nicht als Tierversuch gemäà § 7 Tierschutzgesetz eingestuft, sondern unterliegt § 4 Tierschutzgesetz.cite-ref-3-19-5[19]
Kosmetika
Tierversuche zur Entwicklung kosmetischer Produkte sind in der Europäischen Union grĂśĂtenteils verboten, finden allerdings fĂźr einige kosmetische Inhaltsstoffe immer noch statt.cite-ref-50[50]
In Deutschland dĂźrfen seit 1986 keine Tierversuche zur Entwicklung dekorativer Kosmetik mehr durchgefĂźhrt werden.cite-ref-51[51] Seit 1998 galt dieses Verbot auch fĂźr pflegende Kosmetika, wobei unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen zugelassen wurden.cite-ref-52[52] Gleichwohl blieb es bis in die 2000er-Jahre mĂśglich, Tierversuche im Ausland durchfĂźhren zu lassen und Kosmetikprodukte, die an Tieren getestet wurden, innerhalb Deutschlands und der EU zu vermarkten.
Mit der EU-Kosmetikrichtlinie 2003/15/EG setzte die EU einen rechtlichen Rahmen zur schrittweisen Abschaffung von Tierversuchen fßr kosmetische Endprodukte. Die EU-Mitgliedstaaten waren ab 2004 verpflichtet, entsprechende nationale Regelungen zu erlassen. Die Richtlinie forderte sowohl ein Verbot der Durchfßhrung als auch der Vermarktung kosmetischer Endprodukte, die in Tierversuchen getestet wurden in den EU-Mitgliedstaaten (Erwägungsgrund 3 2003/15/EG).cite-ref-53[53] Am 1. Oktober 2004 verÜffentlichte die Europäische Kommission Zeitpläne zur stufenweisen Einstellung der verschiedenen Versuche fßr Kosmetika: Ab dem 11. März 2009 galt das Vermarktungs- und Versuchsverbot fßr die meisten Testarten, ab dem 11. März 2013 auch fßr Tests zur wiederholten Verabreichung, Reproduktionstoxizität und Toxikokinetik.cite-ref-54[54] Mit der im Jahr 2009 eingefßhrten Verordnung (EG) 1223/2009 ßber kosmetische Mittel, wurden die zuvor festgelegten Fristen fßr das Verbot des Inverkehrbringens (Vermarktungsverbot) kosmetischer Endprodukte, wenn deren Inhaltsstoffe oder das Produkt selbst in Tierversuchen getestet wurden, sowie das Verbot zur Durchfßhrung solcher Tierversuche (Versuchsverbot) festgeschrieben (Erwägungsgrund 43 1223/2009/EG).cite-ref-55[55]
Dennoch bestehen Ausnahmen vom Tierversuchsverbot fĂźr Kosmetika. Dies betrifft insbesondere kosmetische Inhaltsstoffe, die nicht ausschlieĂlich in Kosmetika, sondern auch in anderen Produktgruppen, etwa Wandfarben, eingesetzt werden. Diese Inhaltsstoffe unterliegen zusätzlich zur EU-Kosmetikverordnung auch der EU-Chemikalienrichtlinie REACH (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006), die unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin Tierversuche vorschreibt.cite-ref-56[56] Zudem kĂśnnen Tierversuche auch fĂźr rein kosmetische Inhaltsstoffe erfolgen, beispielsweise aufgrund von Arbeitssicherheits- oder Umweltaspekten.cite-ref-57[57] AuĂerdem befinden sich weiterhin Kosmetika auf dem EU-Markt, die vor Inkrafttreten der genannten Verbote in Tierversuchen getestet wurden.
Verteidigungsforschung
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Hauptartikel
:
Tierversuche in der RĂźstung
Andere Bereiche
Tierversuche werden auĂerdem zur Diagnose von Krankheiten wie Tollwut und zur PrĂźfung von Schädlingsbekämpfungsmitteln durchgefĂźhrt.cite-ref-bmelv-46-2[46] Weiterhin werden Tierversuche auch in der Raumfahrt zum Test von Lebenserhaltungssystemen und zur Erforschung von Auswirkungen kosmischer Umweltbedingungen ausgefĂźhrt. Besondere BerĂźhmtheit erlangte 1957 die HĂźndin Laika, die als erstes Lebewesen in die Umlaufbahn der Erde geschickt worden war und dort, vermutlich an Stress und Ăberhitzung, starb.
Verwendung von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken auĂerhalb von Tierversuchen
Zusätzlich zu den mehr als 1,4 Mio. Tieren, die im Jahr 2023 in Deutschland in Tierversuchen verwendet wurden, wurden weitere 671.958 Tiere getĂśtet, um Gewebe oder Organe zu entnehmen.cite-ref-9-39-8[39] Ein Teil der entnommenen Organe und Gewebe werden genutzt, um Zellen zu isolieren, die dann häufig fĂźr Zellkulturen mit tierischen Zellen verwendet werden. Die TĂśtung von Tieren ausschlieĂlich zur Organ- oder Gewebeentnahme erfolgt nicht im Rahmen eines Tierversuchs im Sinne der §§ 7 und 8 des TierSchG und wird daher rechtlich gesondert unter § 4 Tierschutzgesetz geregelt.cite-ref-3-19-6[19] Gleichwohl werden diese Tiere in Deutschland in den regelmäĂigen VerĂśffentlichungen der Tierverwendungsstatistiken durch die zuständigen Landesämter neben den Tierversuchen aufgefĂźhrt.
Studium und Ausbildung
Neben der Verwendung von Tieren in Tierversuchen zu Ausbildungszwecken gemäà § 7 Tierschutzgesetz, werden Tiere auch ausschlieĂlich fĂźr Organ- oder Gewebeentnahmen gemäà § 4 Tierschutzgesetz getĂśtet. Dabei geht es vor allem um die Veranschaulichung des theoretischen Lehrstoffs im Studium der Biologie, Human- und Tiermedizin. Hierzu zählen Praktika im Rahmen des Biologie-Studiums, in denen getĂśtete Tiere zur Veranschaulichung anatomischer Strukturen verwendet werden. Ziel ist es, den Studierenden einen Einblick in den Aufbau und die Lage innerer Organe verschiedener Tiergruppen zu geben. In diesem Kontext werden unter anderem getĂśtete Ratten, RegenwĂźrmer und verschiedene Insekten seziert.cite-ref-58[58]cite-ref-11-49-1[49] Verschiedene Organe getĂśteter FrĂśsche werden in tierphysiologischen Praktika verwendet, um biologische Prozesse wie die Nervenreizweiterleitung, Muskelkontraktion oder Herzfunktion zu demonstrieren.cite-ref-11-49-2[49] Diese Organe bleiben auch nach dem Tod noch einige Zeit funktionsfähig.
Inzwischen stehen zahlreiche tierfreie Lehrmittel zur VerfĂźgung, darunter Computersimulationen, Virtual-Reality-Anwendungen, physische Modelle oder sezierbare Attrappen.cite-ref-59[59] Studien zeigen, dass solche tierfreien Methoden in der Aus-, Fort- und Weiterbildung eine vergleichbare oder sogar hĂśhere Lerneffizienz aufweisen als tierbasierte Verfahren.cite-ref-60[60]
Studenten an Hochschulen in Baden-WĂźrttemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, im Saarland, Sachsen-Anhalt und ThĂźringen kĂśnnen sich mit Hilfe des Hochschulrahmengesetzes dieser Länder von Ăbungen an eigens zu diesem Zweck getĂśteten Tieren oder Teilen von ihnen befreien lassen.cite-ref-61[61]cite-ref-62[62]
Beispiele fĂźr Testreihen
In der medizinischen Forschung
Je nach Zielsetzung und verwendeten Tieren kommen in der medizinischen Forschung unterschiedliche Versuchsaufbauten zum Einsatz. Die Anforderungen an neue Arzneimittel und präklinische Studien, einschlieĂlich Tierversuchen, sind in der EU-Richtlinie 2001/83/ECcite-ref-63[63] sowie in den Leitlinien des International Council for Harmonisation of Technical Requirements for Pharmaceuticals for Human Use (ICH)cite-ref-64[64] und der Europäischen ArzneimittelbehĂśrde (EMA) festgelegt.cite-ref-65[65]
Die ICH-Leitlinie ICH S5 (R3) zu Reproduktiver Toxizität beschreibt unter anderem die Auswahl geeigneter Dosierungen und die am häufigsten eingesetzten Tierarten fĂźr diese Testungen. Als Nagerspezies werden am häufigsten Ratten verwendet, als Nicht-Nagerspezies vorwiegend Kaninchen.cite-ref-ich-s5-r3-66-0[66] FĂźr Studien zur Fertilität und frĂźhen Embryonalentwicklung (FEED) empfiehlt die Leitlinie den Einsatz von jeweils 20 männlichen und 20 weiblichen Ratten zu verwenden. DarĂźber hinaus enthält die Leitlinie Angaben zum Zeitraum der Verabreichung des potentiellen neuen Arzneimittels sowie zur TĂśtung und Untersuchung der Tiere. Männliche Tiere sollen nach der TĂśtung makroskopisch untersucht werden, Hoden und Nebenhoden werden fĂźr mĂśgliche mikroskopische Untersuchungen aufbewahrt. Bei begatteten Weibchen wird nach deren TĂśtung ein Kaiserschnitt durchgefĂźhrt; EierstĂścke und Gebärmutter werden ebenfalls fĂźr eventuelle mikroskopische Untersuchungen aufbewahrt. Ăhnliche Angaben enthält die ICH-Leitlinie ICH S5 (R3) auch fĂźr Giftigkeitsstudien zu Prä- und Postnataler Entwicklung (PPND) und fĂśtaler Embryonalentwicklung (EFD).cite-ref-ich-s5-r3-66-1[66]
FĂźr Untersuchungen zur Wirksamkeit und Sicherheit von Hormonpräparaten, etwa im Rahmen der Entwicklung oraler Kontrazeptiva (z. B. der Antibabypille), kĂśnnen unter anderem die Leitlinien ICH S5(R3) (Reproduktionstoxikologie) und ICH S1B(R1) (Karzinogenitätsstudien) Anwendung finden.cite-ref-ich-s5-r3-66-2[66]cite-ref-67[67] Dabei zeigen Studien, dass Ăstrogene, wie sie zur hormonellen EmpfängnisverhĂźtung eingesetzt werden, in verschiedenen Tierarten und beim Menschen unterschiedlich wirken.cite-ref-68[68] Vor diesem Hintergrund weisen Medikamentenfachinformationen von Antibabypillen darauf hin, dass tierexperimentelle Ergebnisse zu Ăstrogenen hinsichtlich ihrer Ăbertragbarkeit auf den Menschen nur beschränkt prädiktiv sind.cite-ref-69[69]cite-ref-70[70]
In der chemischen und Kosmetikindustrie
Die EU-Chemikalienverordnung REACH zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe macht Angaben zu Standardanforderungen fßr Chemikalien, die in bestimmten Mengen jährlich in der EU produziert oder in die EU importiert werden.cite-ref-71[71] Ein Tierversuch zur Testung auf schwere Augenschädigung/Augenreizung wird laut REACH-Verordnung beispielsweise dann durchgefßhrt, wenn entsprechende In-vitro-Prßfungen nicht anwendbar sind oder die Ergebnisse dieser Prßfungen fßr die Einstufung und Risikobewertung nicht aussagekräftig genug sind. Beispielsweise wird dann der sogenannte Draize-Test an Kaninchen durchgefßhrt.cite-ref-72[72] Dabei findet der Draize-Test in der Annahme statt, dass die Ergebnisse, die am Kaninchen erzielt werden, direkt auf den Menschen ßbertragbar seien. Hierzu werden den Testtieren oft erheblich konzentrierte Mengen der zu testenden Substanzen in die Augen getropft, die ähnlich empfindlich reagieren wie menschliche Augen. Damit sichergestellt ist, dass sie die Substanzen nicht aus den Augen wischen kÜnnen, werden die Kaninchen während der Testreihen in Boxen gesperrt, aus denen ihr Kopf ins Freie ragt. Im Jahr 2005 wurden in Deutschland fßr den Schleimhautreizungstest 505 Kaninchen verwendet.cite-ref-bmelv-46-3[46] Im Jahr 2023 wurden 30 Kaninchen fßr Augenreizungs- und Augenverätzungstests verwendet, 2022 waren es 14 Kaninchen. Im Juni 2022 wurde die erste alleinstehende in-vitro-Prßfmethode von der OECD anerkannt, die Zellkulturen humaner kornealer Epithelzellen nutzt, um Augenschädigungs- und Augenreizungspotentiale von Chemikalien zu bestimmen (Test Guidline No. 492B).cite-ref-73[73] Die OECD empfiehlt diesen Test als vollwertigen Ersatz des Draize-Tests zur Klassifizierung von Chemikalien.
Art und Anzahl der verwendeten Tiere
Nachdem der Biologe Clarence Little (1888â1971) sich mit Gregor Mendels Werk auseinandergesetzt hatte, fing er an, Mäuse fĂźr seine Forschung einzusetzen.cite-ref-stephan-74-0[74] Seitdem sind Mäuse die am meisten verwendeten Tiere fĂźr Forschungsversuche. Dies nahm in den 1980er Jahren durch Fortschritte in der Gentechnik stark zu, nämlich durch die Schaffung der Knockout-Maus, der Krebsmaus und des Cre/loxP-Systems.cite-ref-stephan-74-1[74] Dadurch konnten Mäuse gezĂźchtet werden, die menschliche Erkrankungen wie Alzheimer, Diabetes, Ăbergewicht, Herzkrankheiten, Taubheit, Blindheit, ZwangsstĂśrungen, Schizophrenie und Drogensucht abbilden sollten.cite-ref-stephan-74-2[74] Wobei die kĂźnstliche Erzeugung menschlicher Krankheitsaspekte in Tieren auf anderen Ursachen beruht, als die natĂźrliche Entstehung der Krankheitsbilder im Menschen.cite-ref-75[75] Beispielsweise erkranken Mäuse natĂźrlicherweise nicht an Alzheimer.cite-ref-76[76]cite-ref-77[77] In den 2000er Jahren wurde die Anzahl der Mäuse in Forschungslaboren weltweit auf 20 bis 80 Millionen geschätzt und sollten etwa 90 % aller fĂźr die Forschung eingesetzten Tiere darstellen.cite-ref-stephan-74-3[74] Als GrĂźnde fĂźr diese Verbreitung wird unter anderem die genetische Ăhnlichkeit zum Menschen genannt: Etwa 99 % der Maus-Gene besitzen ein homologes GegenstĂźck im menschlichen Genom.cite-ref-12-78-0[78] Jedoch machen proteincodierende Gene nur etwa zwei Prozent des menschlichen Genoms aus. Der GroĂteil der menschlichen DNA besteht aus nicht-codierenden Sequenzen, wie regulatorischen Elementen, die die Genaktivität beeinflussen.cite-ref-79[79]cite-ref-80[80] Betrachtet man das gesamte Genom, also codierende und nicht-codierende Sequenzen, sind etwa 40 % der menschlichen DNA-Sequenz mit entsprechenden Abschnitten im Mausgenom abgleichbar.cite-ref-12-78-1[78] Als weiterer Grund fĂźr die häufige Verwendung von Mäusen in Tierversuchen wird genannt, dass die Reproduktion von Mäusen gĂźnstig sei und schnell vonstatten gehe, und dass Mäuse kaum menschliche FĂźrsprecher haben.cite-ref-stephan-74-4[74] Clarence Little sagte, Menschen haben kaum MitgefĂźhl fĂźr Mäuse, anders als fĂźr Hunde oder Katzen. Man mĂźsse âdie uralte Feindschaft zwischen Frau und Muridaeâ ausnutzen, um die Forschung voranzubringen.cite-ref-rader-81-0[81] Little sagte, auf Tierversuche dĂźrfe man nicht emotional reagieren. Sie seien wichtig fĂźr die Forschung und ohne sie sei die Humanbiologie verdammt.cite-ref-rader-81-1[81] Es stĂźnde zu viel auf dem Spiel, um darauf zu verzichten.cite-ref-rader-81-2[81] Der Neurologe Herbert Stiller (1923â1985) hingegen kritisierte: âDie Schäden dieser fĂźr den Menschen unverbindlichen Forschung treffen letztlich den Patienten.âcite-ref-82[82]
Deutschland
Seit dem 1. Januar 1989 besteht in Deutschland durch die Versuchstier-Meldeverordnungcite-ref-83[83] eine gesetzliche Verpflichtung zur Erfassung der fĂźr wissenschaftliche Versuche verwendeten Tiere. Bis zum Berichtsjahr 2019 verĂśffentlichte das deutsche Bundesministerium fĂźr Ernährung und Landwirtschaft jedes Jahr entsprechende Tierversuchsstatistiken. Neben den Statistiken zu Tieren in Tierversuchen erfasste das BMEL auch Tiere, die fĂźr Organ- oder Gewebeentnahme zu wissenschaftlichen Zwecken getĂśtet wurden. Bei den Zahlen des BMEL ist zu bedenken, dass sie ânur diejenigen Tiere erfassen, die innerhalb eines genehmigten Tierversuchsvorhabens tatsächlich verwendet wurden. Allerdings wird zur Schaffung einer neuen genetischen Linie mit den erwĂźnschten Eigenschaften eine wesentlich grĂśĂere Anzahl von Tieren benĂśtigt. Ein GroĂteil dieser Tiere kann mangels anvisierten Phänotyps in keinem Tierversuch eingesetzt werden und ist somit Ăźberzählig. Dies kann auch eine optimale Versuchs- und Zuchtplanung nicht verhindern.âcite-ref-84[84]
Die Zahlen gingen zunächst von 2,6 Millionen im Jahr 1989 auf 1,5 Millionen im Jahr 1997 zurßck. Seither steigen sie wieder an.cite-ref-bmelv-46-4[46] Fßr das Jahr 2014 spricht das Ministerium von rund 2,8 Millionen Wirbeltieren, die fßr wissenschaftliche Versuche eingesetzt wurden.cite-ref-85[85]
Im Jahr 2017 wurden etwa zwei Millionen Tiere fĂźr wissenschaftliche Tierversuche in Deutschland eingesetzt.cite-ref-0-86-0[86] Mit 1,37 Millionen Tieren wurden Mäuse am häufigsten in jenem Jahr verwendet. Der Rest verteilt sich auf 255.000 Ratten, 240.000 Fische, 3.472 Affen sowie 3.300 Hunde und 718 Katzen. Etwa 50 % aller Tiere wurden im Bereich der Grundlagenforschung eingesetzt. Bei 27 % ging es um die Herstellung oder ĂberprĂźfung von Arzneimitteln. Bei weiteren 15 % wurden Krankheiten erforscht. Ca. 740.000 der zwei Millionen Tiere starben bzw. wurden getĂśtet.cite-ref-0-86-1[86] Im letzten Berichtsjahr 2019, das vom BMEL verĂśffentlicht wurde, wurden 2.202.592 Tiere in Tierversuchen gemäà § 7 Tierschutzgesetz verwendet. Zusätzlich wurden 699.756 Tiere fĂźr Organ- und Gewebeentnahmen nach § 4 Tierschutzgesetz getĂśtet.cite-ref-87[87]
Das Bundesinstitut fĂźr Risikobewertung (BfR) hat seit 2021, erstmals fĂźr das Berichtsjahr 2020, den gesetzlichen Auftrag vom BMEL Ăźbernommen, jährlich die von den Versuchstiereinrichtungen erhobenen und von den zuständigen BehĂśrden an das BfR Ăźbermittelten Daten zusammenzustellen und an die Europäische Kommission zu Ăźbermitteln. Des Weiteren wird ebenfalls jährlich die Anzahl der Tiere erfasst, welche getĂśtet wurden, um deren Organe und Gewebe fĂźr wissenschaftliche Zwecke zu verwenden. Die Anzahl der zu wissenschaftlichen Zwecken gezĂźchteten, aber nicht dazu verwendeten und schlussendlich getĂśteten Tiere, die sogenannten âĂźberzähligenâ Tiere oder âĂberschusstiereâ, wird gemäà Artikel 2 DurchfĂźhrungsbeschluss (EU) 2020/569cite-ref-88[88] zur Richtlinie 2010/63/EU nur einmal alle fĂźnf Jahre an die Europäische Kommission Ăźbermittelt. Seit dem Berichtsjahr 2021 erfasst das BfR die Anzahl dieser Tiere jährlich.cite-ref-89[89] Diese Statistikencite-ref-90[90] sind auf der Website des Bf3Rcite-ref-91[91] zu finden. Im aktuellsten Berichtsjahr 2023 wurden 1.456.562 Tiere in Tierversuchen eingesetzt.cite-ref-92[92]
Ăsterreich
Im Jahr 2005 wurden in Ăsterreich 167.312 Tiere in Versuchen verwendet, darunter 128.634 Mäuse, 11.920 Ratten, 18.439 Kaninchen, 3.149 Meerschweinchen, 1.199 Fische, 85 Hunde, 12 Katzen und 56 Affen.cite-ref-93[93] Im Jahr 2012 stieg die Anzahl leicht auf 184.610 Tiere. Darunter befanden sich 149.440 Mäuse, 7.270 Ratten, 15.480 Kaninchen, 2.790 Meerschweinchen, 3.823 Fische, 74 Hunde und 33 Katzen. Affen wurden 2012 nicht verwendet.cite-ref-94[94] Es ist zu beachten, dass in der Ăśsterreichischen Statistik nur Tiere aufscheinen, die tatsächlich in Tierversuchen verwendet wurden. Tiere, die mit Genehmigung extra fĂźr Versuche gezĂźchtet, anschlieĂend aber getĂśtet wurden, weil sie Ăźberzählig waren und FĂśten und Embryonen mĂźssen nicht an die BehĂśrde gemeldet werden.cite-ref-95[95]
Schweiz
In der Schweiz werden die Tierversuchszahlen jährlich in der Tierversuchsstatistik des Bundesamts fßr Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV verÜffentlicht.cite-ref-96[96] Die Belastungen, die Tiere in den Versuchen erfahren, werden dabei in Schweregrade von 0 (keine Belastung) bis 3 (schwere Belastung) eingeteilt.cite-ref-97[97]
Seit 2014 wird auch die Anzahl Tiere, die in Versuchstierhaltungen gezĂźchtet und importiert werden, erfasst. Ăber die Hälfte dieser Tiere wird jeweils nicht in Tierversuchen verwendet, weil sie etwa nicht Ăźber die benĂśtigten genetischen Merkmale verfĂźgen.cite-ref-1-98-0[98] Die meisten dieser Tiere werden getĂśtet.cite-ref-1-98-1[98]cite-ref-99[99] 2022 wurden 1.262.383 Tiere in der Versuchstierhaltung geboren oder aus dem Ausland importiert, der GroĂteil davon Mäuse (82 %).cite-ref-1-98-2[98]
Seit den 2000er-Jahren stagnieren die Tierversuchszahlen, zuletzt stiegen sie wieder (Stand Tierversuchsstatistik 2022).cite-ref-100[100] 2022 wurden 585.991 Tiere in Versuchen eingesetzt, darunter 352.367 Mäuse, 79.706 Fische, 50.769 Ratten, 64.686 VÜgel, 15.703 Rinder, 7.694 Amphibien und Reptilien, 2.056 Hunde, 581 Kaninchen, 309 Katzen und 200 Primaten.cite-ref-101[101] Rund 60 % der Tiere (366.750) wurden in belastenden Versuchen (Schweregrade 1 bis 3) verwendet.cite-ref-2-102-0[102] Die Anzahl der Tiere, die in Versuchen von Schweregrad 3 eingesetzt wurden, hat sich seit 2013 verdoppelt (Stand Tierversuchsstatistik 2022).cite-ref-2-102-1[102]
Im Jahr 2005 wurden 550.505 Tiere zur Verwendung in Versuchen getÜtet, unter anderem 361.693 Mäuse, 136.657 Ratten, 10.818 Fische, 6.488 Kaninchen, 6.757 VÜgel, 3.071 Hunde, 409 Katzen und 408 Affen. Ursache der vergleichsweise hohen Zahl ist die Bedeutung der Schweizer Pharma- und Chemie-Industrie.
1985 wurden in der Schweiz 170 Pferde, 690 Katzen, 705 Rinder, 736 Affen, 1.386 Schafe und Ziegen, 1.525 Schweine, 3.096 Hunde, 4.531 Amphibien und Reptilien, 20.396 VÜgel, 34.608 Fische und 1.489.000 Ratten, Mäuse, Hamster und Meerschweinchen getÜtet, insgesamt damit 1.556.843 Tiere.cite-ref-103[103]
Europa
| Tierart | Anzahl in Mio. |
|---|---|
| Mäuse | 6,42 |
| Ratten | 2,34 |
| Fische | 1,75 |
| VĂśgel | 0,65 |
| Kaninchen | 0,31 |
| Meerschweinchen | 0,26 |
Fßr Europa ergeben sich fßr das Jahr 2005 diese Zahlen (nebenstehende Tabelle; dabei sind Tiere erfasst, die bei Tests eingesetzt wurden, durch die Schmerzen, Leiden und dauerhafte Schäden verursacht wurden.cite-ref-104[104]) Die Verwendungszwecke der 12,1 Mio. im Jahr 2005 verwendeten Tiere teilte sich wie folgt auf: mehr als 60 % fßr Forschung auf den Gebieten Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Biologie, 8 % toxikologische Versuche und andere Sicherheitsbeurteilungen. 78 % waren Nagetiere und Kaninchen, 15 % Kaltblßter und 5 % VÜgel.cite-ref-db35-13-1[13]
Vereinigtes KĂśnigreich
In GroĂbritannien werden jährlich etwa 3 Millionen Tiere in Versuchen verwendet.cite-ref-kuhse2009-105-0[105]
Vereinigte Staaten
FĂźr die USA liegen keine genauen Statistiken vor, da Ratten, Mäuse und VĂśgel von den Bestimmungen des Animal Welfare Act ausgenommen sind, aber den grĂśĂten Anteil der benutzten Tiere ausmachen. Konservative Schätzungen fĂźr die Anzahl der jährlich verbrauchten Tiere beginnen bei 20 Millionen.cite-ref-kuhse2009-105-1[105] Unter bestimmten Voraussetzungen genĂźgt in den USA fĂźr die Zulassung eines neuen Arzneimittels ein Wirksamkeitsnachweis im Tierversuch (Animal Efficacy Rule).
Ăberschusstiere
Als sogenannte Ăberschusstiere oder âĂźberzähligeâ Tiere werden Tiere bezeichnet, die fĂźr wissenschaftliche Zwecke gezĂźchtet, jedoch nicht zu diesen verwendet und letztlich getĂśtet werden. Diese Tiere entstehen im Rahmen der Zucht von Tieren fĂźr wissenschaftliche Zwecke, erfĂźllen jedoch aufgrund spezifischer Merkmale â etwa hinsichtlich Geschlecht, genetischer Merkmale oder Alter â nicht die Anforderungen des jeweiligen wissenschaftlichen Verwendungszwecks. Sofern eine Verwendung dieser Tiere fĂźr andere wissenschaftliche Zwecke nicht mĂśglich ist, werden sie in der Regel getĂśtet. Seit dem Berichtsjahr 2021 wird die Zahl der Ăberschusstiere in Deutschland jährlich erfasst.cite-ref-106[106] Im Jahr 2021 wurden 2.554.560 Tiere zu wissenschaftlichen Zwecken gezĂźchtet und ohne Verwendung getĂśtet. FĂźr das Jahr 2022 lag die Zahl bei 1.769.437, im Jahr 2023 bei 1.373.173.cite-ref-107[107]cite-ref-108[108]cite-ref-109[109]
Gesellschaftliche Bewertung von Tierversuchen
Die EU-Kommission fßhrte anlässlich der anstehenden Revision der Richtlinie 86/609/EWG zum Schutz der in Versuchen eingesetzten Tiere von Juni bis August 2006 eine Online-Bßrgerbefragung zum Thema Tierversuche durch.cite-ref-110[110] Die ßberwiegende Mehrheit der rund 43.000 Bßrger aus 25 Ländern, die sich an der Umfrage beteiligten, sprach sich fßr mehr Tierschutz aus. So meinten ßber 90 % der Teilnehmer, dass die EU sowie die Regierung im eigenen Land fßr deutlich mehr Tierschutz im Bereich Tierversuche sorgen sollten, insbesondere fßr Affen, Hunde und Katzen. Die ßberwiegende Mehrheit der Befragten sprach sich fßr einen verbesserten Schutz von Mäusen (87 %), Fischen (83 %) und Fruchtfliegen (60 %) aus. 40 % der Befragten hingegen hielten Tierversuche fßr den Zweck der Therapie- und Medikamenten-Entwicklung fßr akzeptabel. Gleichzeitig fßhrten 85 % der Befragten an, dass Tierschutzorganisationen die Hauptquelle fßr Informationen ßber Tierversuche seien. Nahezu alle Teilnehmer wßnschten sich mehr Transparenz und Mitspracherecht hinsichtlich der Frage, wann und wie ein Tierversuch durchgefßhrt werden darf. Den medizinischen Fortschritt oder die Konkurrenzfähigkeit von Europa sahen rund Dreiviertel der Befragten durch Tierschutzbestimmungen keineswegs gefährdet. Ebenso viele Menschen waren fßr eine stärkere FÜrderung der Entwicklung und Anerkennung von tierversuchsfreien Methoden.
Weitere repräsentative Umfragen belegen ein Üffentliches Interesse an einem Ausstieg aus Tierversuchen. Eine Umfrage des Physicians Committee for Responsible Medicine aus dem Jahr 2024 zeigte, dass 80 % der 2,205 befragten US-Amerikaner einen Ausstiegsplan aus Tierversuchen unterstßtzen.cite-ref-111[111]
Eine weitere Umfrage, durchgefĂźhrt von Savanta ComRes im Auftrag der Eurogroup for Animals im Jahr 2023, ergab, dass 77 % der 10.707 befragten Personen aus acht EU-Mitgliedstaaten eine EU-weite koordinierte Strategie fĂźr den Ăbergang zu wissenschaftlicher Forschung, Testung von Substanzen und Ausbildung ohne Tierversuche befĂźrworten.cite-ref-112[112]cite-ref-113[113] Bereits im Jahr 2020 zeigte eine Umfrage desselben Instituts, dass 72 % der 5,653 Befragten aus zwĂślf EU-Staaten fĂźr die EinfĂźhrung verbindlicher Ziele und Fristen zur Abschaffung von Tierversuchen durch die EU plädieren.cite-ref-114[114]
Im Jahr 2021 initiierte ein Zusammenschluss mehrerer Tierschutzorganisationen, darunter die European Coalition to End Animal Experiments, Eurogroup for Animals, PETA, Humane Society International und Cruelty Free Europe, die Europäische BĂźrgerinitiative âSave Cruelty Free Cosmetics â FĂźr ein Europa ohne Tierversucheâ.cite-ref-115[115]cite-ref-116[116] Innerhalb eines Jahres wurden mehr als 1,2 Millionen gĂźltige Unterschriften gesammelt, womit die formale Voraussetzung fĂźr eine Befassung durch die EU-Institutionen erfĂźllt war. In der Folge kam es im März 2023 zu einem Treffen zwischen den Organisatoren der BĂźrgerinitiative und Vertretern der Europäischen Kommission. Im Mai 2023 folgte eine AnhĂśrung im Europaparlament.cite-ref-13-117-0[117] Im Juli 2023 erklärte die Europäische Kommission, dass im Bereich der Chemikalientestung ein Fahrplan entwickelt werden solle, um Tierversuche âzu reduzieren und letztendlich abzuschaffenâ.cite-ref-13-117-1[117] Hinsichtlich der Forderungen der Initiative nach einer vollständigen Einhaltung des Verbots von Tierversuchen fĂźr Kosmetika, das derzeit durch Anforderungen der REACH-Verordnung eingeschränkt wird, sowie einem Ausstieg aus allen Tierversuchen, kĂźndigte die EU-Kommission keine konkreten MaĂnahmen an.cite-ref-13-117-2[117]
Initiativen zur Reduktion und zum Ausstieg aus Tierversuchen
Politische Initiativen
Das Niederländische National Committee for the protection of animals used for scientific purposes (NCad) ist ein beratendes Gremium, das die niederländische Politik in Fragen zum Ăbergang zu tierfreier Forschung unterstĂźtzt. Im Jahr 2016 beauftragte der damalige niederländische Landwirtschaftsminister NCad mit der Erstellung eines Zeitplans fĂźr die schrittweise Abschaffung von Tierversuchen in den Niederlanden.cite-ref-118[118]cite-ref-119[119]cite-ref-14-120-0[120] NCad erstellte daraufhin das Beratungspapier âTransition policy advice 1.0â zur FĂśrderung tierversuchsfreier Forschung.cite-ref-14-120-1[120] Im Jahr 2024 folgte eine Evaluation dieses Dokuments sowie die Publikation eines aktualisierten Papiers, das weiterfĂźhrende Empfehlungen enthält.cite-ref-14-120-2[120]cite-ref-121[121]cite-ref-122[122]
Im Jahr 2018 wurde als Folge des âTransition policy advice 1.0â Papiers von NCad die niederländische Initiative âTransition Programme for Innovation without the use of animals â (TPI) ins Leben gerufen.cite-ref-14-120-3[120] TPI arbeitet unter anderem mit der niederländischen Regierung zusammen. In einer Selbstevaluierung aus dem Jahr 2018 gab TPI zunächst an, nicht die Absicht zu haben, ein konkretes Zieljahr und eine verbindliche Roadmap zum Ausstieg aus Tierversuchen entwerfen zu wollen ("At the start of the acceleration programme, the collaborating partners explicitly decided on the philosophy and method of TPI and deliberately avoided setting specific goals and milestones") ("Review of TPI 2018/2018").cite-ref-123[123] FĂźr die Programmperiode 2024â2029 verfolgt TPI einen strategischeren Kurs: Es werden konkrete Ziele definiert und die Notwendigkeit von ĂźberprĂźfbaren Meilensteinen hervorgehoben. Im Rahmen des TPI-Partnerprogramms wird das niederländische Ministerium fĂźr Landwirtschaft, Fischerei, Ernährungssicherheit und Natur unter anderem daran arbeiten, den Ăbergang zu tierfreien Innovationen auf europäischer Ebene zu beschleunigen.cite-ref-15-124-0[124] Weitere Schwerpunkte liegen unter anderem auf dem Aufbau von Forschungsinfrastrukturen zur FĂśrderung tierfreier Innovationen sowie auf der Forschung zu Ausstiegsoptionen aus Tierversuchen innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens.cite-ref-15-124-1[124]
AuĂerdem richtete die Universität Utrecht eine Professur fĂźr âEvidence-Based Transition to Animal-free Innovationsâ ein mit dem Ziel, den Ăbergang von Tierversuchen hin zu humanbasierten Methoden wissenschaftlich zu begleiten.cite-ref-125[125]
Auch GroĂbritannien hat mit der nationalen UK-Roadmap MaĂnahmen ergriffen, die Entwicklung von Medikamenten sowie die Sicherheitsbewertung von Chemikalien vermehrt auf humanbasierte Methoden umzustellen.cite-ref-126[126]
In Norwegen empfiehlt der Nationale Ausschuss fĂźr Versuchstiere die Entwicklung eines Ausstiegsplan.cite-ref-127[127]cite-ref-128[128] Schweden wiederum publizierte ein offizielles Diskussionspapier, das den Tierversuch als bisherigen âGoldstandardâ kritisch hinterfragt.cite-ref-129[129]cite-ref-130[130]
Auf europäischer Ebene verabschiedete das EU-Parlament im Jahr 2021 eine Resolution, in der es die Europäische Kommission aufforderte, einen konkreten Aktionsplan zum Ausstieg aus Tierversuchen zu erarbeiten.cite-ref-131[131]
In den USA wurde mit der FDA Modernization Act 2.0 im Dezember 2022 eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die erstmals klinische Studien auf Basis humanbasierter, tierversuchsfreier Methoden zulässt.cite-ref-132[132] Dies erlaubt die Entwicklung und Markteinfßhrung tierversuchsfreier Medikamente.
In Australien verĂśffentlichte der National Health and Medical Research Council im Jahr 2024 ein Positionspapier, das erstmals gezielt bestimmte Tierversuche â etwa den Forcierten Schwimmtest â in staatlich gefĂśrderten Projekten untersagt.cite-ref-133[133]
Initiativen aus Wirtschaft und Industrie
Zunehmend engagieren sich auch Unternehmen fĂźr eine Abkehr von Tierversuchen.
Die 2023 gegrĂźndete âInternational Collaboration on Cosmetic Safetyâ (ICCS) â eine internationale Initiative der Kosmetikbranche aus Ăźber 35 Unternehmen, darunter BASF, Beiersdorf, Unilever, LâOrĂŠal und Procter & Gamble (P&G) â verfolgt das Ziel, die Akzeptanz von tierversuchsfreien Methoden von Kosmetika und deren Inhaltsstoffen in der Sicherheitsbewertung zu erhĂśhen und neue Methoden zur tierversuchsfreien Sicherheitsbewertung zu entwickeln, zu bewerten und die Ergebnisse dieser Bewertungen mit den BehĂśrden zu teilen.cite-ref-136[136]
Darßber hinaus beteiligt sich der Chemiekonzern BASF gemeinsam mit weiteren Akteuren, darunter BioClavis und Novogene Europe an der Erforschung tierversuchsfreier Methoden im Auftrag der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA). Ziel ist es, den Einsatz von Tierversuchen in der chemischen Sicherheitsbewertung weiter zu reduzieren.cite-ref-137[137]cite-ref-138[138]
Schicksale ehemaliger Labortiere
In Orth an der Donau (Ăsterreich) betrieb die Firma Immuno AG ein Forschungslabor, in dem Schimpansenjunge, die zuvor im zentralafrikanischen Dschungel unter TĂśtung ihrer FamilienangehĂśrigen zusammengekarrt worden waren, mit allerlei Viren infiziert wurden, um Medikamente zu testen und Forschung am lebenden Objekt zu betreiben. 1997 stellte der US-Mutterkonzern Baxter die Schimpansenversuche ein. Die kranken Tiere, die mehr als 20 Jahre in kleinen Käfigen verbracht und nie den Himmel gesehen hatten, konnten weder ausgewildert noch von einem Zoo Ăźbernommen werden. Sie wurden in einen eigens fĂźr sie errichteten Gebäudekomplex im damaligen Safaripark Gänserndorf untergebracht, wo sie zwar weiterhin nach auĂen hin streng abgeschirmt waren, aber nicht mehr in engen Käfigen isoliert wurden. Nach dem Konkurs des Safariparks (2004) wurde Ende 2009 das Gut Aiderbichl Affen-Refugium geschaffen, und 2011 erhielten die Affen â manche nach mehr als 30 Jahren â zum ersten Mal ein AuĂengehege. Die Leiterin des Affen-Refugiums berichtet, dass manche Affen es erst nach sieben Jahren wagten, durch die TĂźren aus den Innenräumen ins Freigehege zu gehen.cite-ref-139[139]
Argumente fĂźr Tierversuche
Erkenntnisgewinn
Vertreter der tierexperimentell ausgerichteten Forschung, wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft,cite-ref-140[140] fßhren an, dass alle wichtigen Erkenntnisse im Bereich der Medizin auf Tierversuche zurßckzufßhren sind: Versuche an Hunden und Kaninchen hätten zur Entdeckung des Insulins gefßhrt und geholfen, die Wirkung dieses Hormons zu verstehen und neue Therapien fßr die Zuckerkrankheit zu entwickeln. Weitere Beispiele fßr den Nutzen von Tierversuchen in der Medizin seien laut der Deutschen Forschungsgemeinschaft die Entwicklung von Impfseren z. B. gegen Diphtherie (Meerschweinchen), gegen Gelbfieber und Kinderlähmung (Maus und Affe) sowie Untersuchungen zur Krankheitsentstehung der Tuberkulose (Schaf und Rind), des Typhus (Maus, Ratte, Affe) und der Malaria (Taube).
In der Chirurgie sind durch Tierversuche neue Techniken entwickelt und Operationsmethoden verfeinert worden.cite-ref-141[141] So fanden erste Versuche zur Verpflanzung von Gewebe bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts an Mäusen statt. Andere wichtige Forschungsbereiche sind Untersuchungen zur Funktionsweise des Nervensystems, des Herz-Kreislauf-Systems und der Wirkungsweise von Hormonen sowie in der Krebsforschung. Ein Verzicht auf Tierversuche wĂźrde eine âVerlangsamung des medizinischen Fortschritts bedeuten und damit Heilungschancen fĂźr kranke Menschen deutlich schmälernâ, heiĂt es bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft.
Ăbertragbarkeit
Zur Frage der Ăbertragbarkeit der Ergebnisse fĂźhren TierversuchsbefĂźrworter die groĂe Ăhnlichkeit zwischen Mensch und Tier hinsichtlich Zell- und Organfunktion an. Insbesondere die Bestandteile von KĂśrperzellen und die biochemischen Mechanismen in den Zellen, die allen Lebensvorgängen zu Grunde liegen, weisen bei den verschiedenen Tierarten sehr groĂe Ăhnlichkeiten auf. Eine Ăbertragung vom Tier auf den Menschen sei daher zumal dann mĂśglich, wenn auch die artspezifischen Besonderheiten in Betracht gezogen werden. Diese Grundvermutung gelte sowohl fĂźr die erwĂźnschten als auch fĂźr die schädigenden und toxischen Wirkungen eines Stoffes. Insbesondere das komplexe Zusammenspiel von Wirkstoffen und deren Abbauprodukten mit unterschiedlichen Organen lasse sich in vielen Fällen nur am lebenden Tier sicher nachvollziehen.
Aussagekraft
Trotz wesentlicher Fortschritte im Bereich der Alternativmethoden zum Beispiel mit Zellkulturen und Computersimulationen kĂśnne mit diesen Verfahren der âintakte Organismusâ nicht ersetzt werden, heiĂt es bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Vor allem wenn das komplexe Zusammenwirken mehrerer Organsysteme untersucht werden soll, stoĂe die Zellkultur an ihre Grenzen. Wenn zum Beispiel die Rolle des Immunsystems im Verdauungstrakt oder die Wirkung von neuen Impfstoffen untersucht werden soll, mĂźsste man sehr viele verschiedene Organe simulieren, da dabei komplexe hĂśhere Regelmechanismen eine Rolle spielten.
Ethische Argumentation
In der ethischen Argumentation wird davon ausgegangen, dass die Interessen der Menschen, ihre Gesundheit zu erhalten, grundsätzlich hÜher zu bewerten sind als der Schutz anderer Lebewesen. Die mit den Versuchen verbundenen mÜglichen Schäden (Schmerzen, Tod) bei Tieren werden z. B. mit der Entwicklung von Medikamenten fßr den Menschen gerechtfertigt. 2005 fanden EU-weit 45 Prozent der Befragten, Wissenschaftler sollten ein Recht dazu haben, an Tieren zu forschen, wenn damit gesundheitliche Probleme von Menschen gelÜst wßrden.cite-ref-142[142]
TierversuchsbefĂźrworter sind der Ăberzeugung, dass die Genehmigungsverfahren unsinnige und ethisch nicht vertretbare Tierversuche ausschlieĂen. Der Forscher mĂźsse schlieĂlich darlegen, dass fĂźr den geplanten Versuch eine âUnerlässlichkeitâ gegeben ist, d. h., dass es â gemessen am verfolgten Zweck â keine gleichwertigen Alternativen gebe. Bei der Frage der âethischen Vertretbarkeitâ gehe es um die Abwägung der Belastung des Tieres auf der einen Seite und der wissenschaftlichen Erkenntnis auf der anderen Seite.
Tierversuche kĂśnnen nach Meinung von TierversuchsbefĂźrwortern zwar durchaus auch mit Schmerzen und Leiden fĂźr die Tiere verbunden sein, starke Belastungen wĂźrden aber â wo immer mĂśglich â vermieden, da sie Auswirkungen auf das Versuchsergebnis hätten. Auch fĂźhren TierversuchsbefĂźrworter an, dass die Tiere mĂśglichst artgerecht gehalten werden.
SchlieĂlich weisen TierversuchsbefĂźrworter darauf hin, dass es ethisch nicht vertretbar ist, klinische Studien und andere Experimente am Menschen ohne vorherige Tierversuche durchzufĂźhren, wenn die MĂśglichkeit bestehe, die mit der Studie einhergehenden Risiken fĂźr die Testpersonen mit Hilfe vorangehender Tierexperimente zumindest abschätzen zu kĂśnnen.
Argumente gegen Tierversuche
Erkenntnisgewinn
Nach Ansicht von Tierversuchsgegnern wie z. B. den Ărzten gegen Tierversuchecite-ref-144[144] sei der Stand der heutigen Medizin, die zu einem wesentlichen Teil auf Tierversuchen basiere, kein Beweis fĂźr die Notwendigkeit von Tierversuchen. Zwar werden die erzielten Fortschritte von vielen Tierversuchsgegnern anerkannt, jedoch stĂźnden diese in keinem akzeptablen Verhältnis zum Aufwand und zur eingesetzten Tierzahl. Zudem seien Erkenntnisse inzwischen durch andere Methoden, wie die Verwendung von Zellkulturen in vitro oder mithilfe von Computersimulationen in silico, gewinnbar. Diese Ansätze kĂśnnen auf menschlichen Zellen oder menschlichen Daten basieren. Dadurch entfällt das Problem der eingeschränkten Ăbertragbarkeit von Ergebnissen aus Tierversuchen auf den Menschen.cite-ref-16-145-0[145] Zudem gelten humanbasierte Technologien als kostengĂźnstiger und schneller durchfĂźhrbar.cite-ref-16-145-1[145] Beispielgebend ist dabei unter anderem die Arbeit der Preisträger des Herbert-Stiller-Preises, der fĂźr die tierversuchsfreie Erforschung menschlicher Erkrankungen verliehen wird.cite-ref-146[146]
Auch wird argumentiert, dass viele Tierversuche nicht in Erkenntnisse mĂźnden, die fĂźr den Menschen nutzbar seien. So kam eine Studie zur klinischen Relevanz von Tierversuchen zu dem Ergebnis, dass bei 16 untersuchten Tierversuchsvorhaben zehn Jahre nach der DurchfĂźhrung keine Umsetzung in der Humanmedizin nachweisbar war.cite-ref-147[147]
Ăbertragbarkeit
Tierversuchsgegner und wissenschaftliche Studien zweifeln die Ăbertragbarkeit von Ergebnissen aus Tierversuchen auf den Menschen an.cite-ref-148[148]cite-ref-149[149] Zwar handele es sich bei Tieren um einen ganzen Organismus, aber um den falschen, um verlässliche Erkenntnisse Ăźber den Menschen zu gewinnen und Therapien und Medikamente zur Behandlung menschlicher Krankheiten zu entwickeln. Tierversuchsgegner fĂźhren die vielfältigen Unterschiede zwischen Tieren und Menschen hinsichtlich KĂśrperbau, Organfunktion und Stoffwechsel an. Tiere unterschiedlicher Arten kĂśnnen auf Chemikalien und Medikamente unterschiedlich reagieren. Beispielsweise ist Asbest bei Ratten erst in 300fach hĂśherer Dosis als beim Menschen krebsauslĂśsend.cite-ref-doi10-1093-annhyg-39-5-715-150-0[150] Auch aufgrund von Tierexperimenten fĂźr sicher gehaltene Medikamente (z. B. Contergan), die beim Menschen schwerwiegende oder gar tĂśdliche Nebenwirkungen hervorriefen, seien ein Beleg dafĂźr, dass sich die Ergebnisse von Tierversuchen nicht mit der nĂśtigen Zuverlässigkeit auf den Menschen Ăźbertragen lieĂen. Beispiele fĂźr Medikamente, die in Tierversuchen als unbedenklich galten, beim Menschen jedoch schwerwiegende Nebenwirkungen zeigten, sind:
⢠Tetrazepam als Muskelrelaxan: schwere Hautreaktionen.cite-ref-158[158]
Auch die Genantwort in Mäusen unterscheidet sich deutlich von der des Menschen bei Entzßndungsprozessen, weshalb die Resultate von Mausversuchen fßr Menschen nicht immer ßbertragen werden kÜnnen.cite-ref-159[159]
In der tierexperimentellen Forschung wĂźrden zudem wichtige Aspekte der Krankheitsentstehung wie Ernährung, Lebensgewohnheiten, Verwendung von Suchtmitteln, schädliche UmwelteinflĂźsse, Stress, psychische und soziale Faktoren auĂer Acht gelassen.cite-ref-161[161] Als besseren Weg empfinden viele Tierversuchsgegner die Ausrichtung der Forschung auf humanbasierte Ansätze, wobei insbesondere die Bereiche der Epidemiologie, klinischen Forschung und Arbeits- und Sozialmedizin ausgebaut werden mĂźssten.
Ethische Argumentation
Viele Tierversuchsgegner stellen die Argumentation, wonach menschliche Interessen Vorrang vor Interessen anderer Lebewesen hätten, ganz oder teilweise in Frage. Dem Tier stehe als fĂźhlendem Subjekt eine moralisch ebenbĂźrtige Behandlung wie dem Mitmenschen zu. Insofern sei das TĂśten von Tieren und das ZufĂźgen von Schmerzen moralisch unzulässig. Diese Argumentation findet sich zum Beispiel auch im Vegetarismus. Im Tierversuch wĂźrden Tiere zu Messinstrumenten degradiert, was der WĂźrde des Lebewesens nicht entspreche. Eine rein utilitaristisch orientierte Ansicht, nach der es um bloĂe NĂźtzlichkeitsabwägungen gehe, kĂśnne nicht die Basis fĂźr die ethische Beurteilung von Tierversuchen sein.
Der Ăśsterreichische Tierrechtler Helmut F. Kaplan knĂźpft an diese Argumentation an und begrĂźndet seine ablehnende Haltung gegenĂźber Tierversuchen folgendermaĂen:
âDeshalb ist auch die faktische Frage, ob Tierversuche fĂźr den Menschen nĂźtzlich sind, moralisch irrelevant: Tierversuche sind falsch, unabhängig davon, ob sie fĂźr den Menschen nĂźtzlich sind. Die legitime Frage ist nicht: âWieviel Gesundheit kĂśnnen wir maximal erzeugen?â, sondern: âWieviel Gesundheit kĂśnnen wir auf ethisch zulässige Weise erzeugen?â Die â echte oder vermeintliche â NĂźtzlichkeit von Tierversuchen ist Ăźberhaupt kein ethisches Argument: Es gibt viele Dinge, die nĂźtzlich wären, aber dennoch unmoralisch und verboten sind, zum Beispiel Menschenversuche.â
â
Helmut F. Kaplan zu Tierversuchen
Es gibt allerdings auch Utilitaristen, die Tierversuche kritisieren. Der Tierethiker Peter Singer fordert eine faire Abwägung der Interessen von Menschen und Tieren. Obwohl diese theoretisch auch zugunsten der Experimente ausfallen kĂśnne, wĂśgen die Interessen der betroffenen Tiere in der Regel sehr viel stärker.cite-ref-163[163] Er argumentiert, dass die Versuchstiere entweder den Menschen so ähnlich sind, dass fĂźr sie auch ähnliche ethische MaĂstäbe gelten mĂźssen und somit Tierversuche sich aus denselben ethischen Bedenken wie Menschenversuche verbieten, oder aber uns die Versuchstiere so unähnlich sind, dass die Ergebnisse weniger Nutzen fĂźr Menschen haben.
Alternativen
Im Sinne der â3 Râ (Reduction, Refinement and Replacement, dt. âReduzierung, Verbesserung und Ersatzâ)cite-ref-164[164] wird heute intensiv an Methoden zum Ersatz von Tierversuchen geforscht, wobei in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte erzielt werden konnten (siehe auch Basler Deklaration).
Heutzutage stehen fĂźr viele Fragestellungen sogenannte In-vitro-Verfahren zur VerfĂźgung. Darunter versteht man âim Reagenzglasâ durchgefĂźhrte Tests. An Mikroorganismen und Zellkulturen kĂśnnen toxikologische Untersuchungen auch in sehr kleinen Volumina, z. B. in mikrofluidischen Systemen, durchgefĂźhrt werden (Mikrotoxikologie). Manche Arzneimittel kĂśnnen heute in silico, also am Computer, entwickelt und an menschlichen Zell- und Gewebekulturen, die z. B. aus Operationen zur VerfĂźgung stehen, getestet werden. Die hautreizenden Eigenschaften von Chemikalien und kosmetischen Stoffen kĂśnnen an kĂźnstlicher Haut getestet werden. FĂźr die Untersuchung auf fieberauslĂśsende Verunreinigungen in Medikamenten und Impfstoffen steht heute ein Test mit menschlichem Blut zur VerfĂźgung. Studierende der Biologie, Human- und Tiermedizin kĂśnnen physiologische Zusammenhänge in Filmen, Computersimulationen oder im schmerzlosen Selbstversuch nachvollziehen. Chirurgische Eingriffe kĂśnnen an Modellen geĂźbt werden, die ähnlich wie Flugsimulatoren funktionieren. Amerikanische Wissenschaftler haben einen Weg gefunden, eine Art Organismus mit Stoffwechsel auf einem Mikrochip darzustellen. Winzige Kammern aus GlasrĂśhren sind mit lebenden Zellen ausgekleidet und stellen einzelne Organe dar. In dem kĂźnstlichen KĂśrper kĂśnnen neue Wirkstoffe getestet werden.cite-ref-165[165] Eine Erforschung des Gehirns kann direkt am Menschen mit nicht invasiven Methoden, zum Beispiel mit der Computertomographie betrieben werden, wobei diese nur eingeschränkte Anwendbarkeit besitzen, da sie mit ihrer makroskopisch-topographischen Betrachtungsweise nicht die nĂśtige AuflĂśsung bieten kĂśnnen, um genau auf Einzel-Zell-Niveau messen zu kĂśnnen, wie es beispielsweise zur Erforschung neuronaler Kodierungsmechanismen in der Neurobiologie benĂśtigt wird.
FĂźr die Validierung, das heiĂt den Vergleich zwischen tierversuchsfreier Methode und dem entsprechenden Tierversuch sowie die Anerkennung auf nationaler und internationaler Ebene ist die Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET) am Bundesinstitut fĂźr Risikobewertung (BfR) zuständig.cite-ref-166[166] Das ZEBET betreibt auch eine Datenbank der validierten Alternativmethoden (AnimAlt-ZEBET).cite-ref-167[167] Auf europäischer Ebene befasst sich das Europäische Zentrum zur Validierung alternativer Methoden (ECVAM) mit der Erforschung, Entwicklung und Validierung von tierversuchsfreien Methoden.cite-ref-168[168] Beide Einrichtungen betreiben Internet-Datenbanken zu tierversuchsfreien Testmethoden. Die Daten des EVCAM sind Ăźber die SIS-Datenbank des Zentrums zugänglich.
Markierung tierversuchsfreier Produkte
Der Deutsche Tierschutzbund unterhält eine Kosmetika-Positivliste, in der Hersteller und Vertriebe von Kosmetika verzeichnet sind, die auf Tierversuche verzichten.cite-ref-169[169] Die Bestimmungen beinhalten auch das Testen der Rohstoffe und das Testen durch Dritte. Produkte, die demzufolge tierversuchsfrei sind, sind mit einem Warenzeichen gekennzeichnet.
Des Weiteren gibt es ein PrĂźfzeichen des BDIH,cite-ref-170[170] des Bundesverbands deutscher Industrie- und Handelsunternehmen fĂźr Arzneimittel, Reformwaren, Nahrungsergänzungsmittel, KĂśrperpflegemittel und dekorative Kosmetik, mit der Aufschrift âKontrollierte Natur-Kosmetikâ, welches Tierversuchsfreiheit kennzeichnet. Die British Union for the Abolition of Vivisection (BUAV) gibt ein international verbreitetes Kennzeichen fĂźr tierversuchsfreie (englisch cruelty free) Produkte heraus.cite-ref-171[171]
Literatur
⢠L. F. M. van Zutphen, V. Baumans, A. C. Beynen: Grundlagen der Versuchstierkunde. Enke-Verlag, 1995, ISBN 3-432-29101-9.
⢠Anton Mayr: Virologische Arbeitsmethoden I. Zellkulturen, Bebrßtete Hßhnereier, Versuchstiere. Urban & Fischer Verlag, Mßnchen 1997, ISBN 3-437-30175-6.
⢠Corina Gericke: Was Sie schon immer ßber Tierversuche wissen wollten. Echo-Verlag, GÜttingen 2005, ISBN 3-926914-45-9.
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⢠Karin Blumer: Tierversuche zum Wohle des Menschen? Ethische Aspekte des Tierversuchs unter besonderer Berßcksichtigung transgener Tiere. Herbert Utz Verlag, Mßnchen 1999, ISBN 3-89675-398-3.
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Weblinks
Commons
: Tierversuch
â Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Tierversuch
â Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Ăbersetzungen
⢠Literatur von und ßber Tierversuch im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
Europa
⢠European Centre for Validation of Alternative Methods (ECVAM) (auf Englisch)
Deutschland
⢠Gesellschaft fßr Versuchstierkunde / Society of Laboratory Animals (GV-SOLAS)
⢠Deutsches Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R)
⢠Offizielle Website des Bf3R
⢠Die Bedeutung des Tierversuchs fßr die Forschung beim Deutschen Referenzzentrum fßr Ethik in den Biowissenschaften
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